Bei Lebensversicherungen hängt die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalls vom Geschlecht ab. Dieses geschlechtsabhängige Risiko wird bei der Tarifkalkulation berücksichtigt. Daher sehen unsere Tarife bei Lebensversicherungen zur Zeit - mit Ausnahme der Riester-Rente - unterschiedliche Beiträge und Leistungen für Frauen und Männer vor.
Nachgewiesen wird die Geschlechtsabhängigkeit der versicherten Risiken
- Tod
- Langlebigkeit
- Berufs- und Erwerbsunfähigkeit oder
- Pflegefall
in Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes (Sterbetafeln, Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnungen), der Deutschen Rentenversicherung (Renten-Statistiken), der Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).
Von welchen Annahmen die DAV und die BaFin im Hinblick auf die unterschiedlichen Risiken ausgehen, die unmittelbar mit dem Leben einer zu versichernden Person verknüpft sind, finden Sie auf den Internetseiten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und der DAV.
Dies ist eine Veröffentlichung im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 10a Abs. 2a Versicherungsaufsichtsgesetz)